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Der amerikanische Vertrag soll wie jeder gute Vertrag klar und verständlich ein Verhalten oder einen Zustand beschreiben.
Warum wirkt er fremder als ein Vertrag nach anderem Recht? Weil es kein amerikanisches Vertragsrecht gibt! Alles muss geregelt werden. Wo kein Kündigungsrecht steht, gibt es wohl keins.
Jeder Rechtskreis der USA, also 50 Staaten und sonstige Gebilde, hat ein eigenes Vertragsrecht. Dieses Recht steht nicht unbedingt – und in der Regel nicht – in einem Gesetz. Es braut sich seit anno 1066 aus Präzedenzfällen zusammen und ist nicht beständig.
Der Vertrag muss also 1. am anderen Ende der USA verständlich sein und 2. oft nach Jahrzehnten noch der Weiterentwicklung des Rechts standhalten können.
Außerdem muss der Vertragsautor und -verhandlungsführer wissen, dass ein Vertrag dem Common Law entspringt und daher im Streitfall einer Gruppe von Geschworenen zur Würdigung vorgelegt werden wird. Die Jury muss ihn verstehen! Er wird nicht für den verständigen Richter formuliert.
Den rechtlichen Erläuterungen liegt eine Checkliste bei.