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In der universitären Ausbildung stellt das Zivilprozessrecht lediglich ein Nebenfach dar. Insofern ist man als Student leicht versucht, das Gebiet nur sporadisch zu behandeln oder gleich ganz in der Hoffnung zu ignorieren, dass es nicht Gegenstand der Staatsprüfung sein wird. Wer so denkt, verschenkt allerdings Punkte, die man mit relativ wenig Aufwand hätte erhalten können. Denn das Zivilprozessrecht muss nur in den Grundzügen bekannt sein, da es erst im Referendariat im Detail behandelt wird. Es ist also unnötig, bereits an der Universität ein großes Wissen über die Einzelheiten und Meinungsstreitigkeiten in jedem Bereich zu erlangen. Vielmehr reicht ein Überblick aus, anhand dessen man die zivilprozessuale Einkleidung eines Falles auflösen kann und somit den richtigen Einstieg in die Klausur findet. Wer z.B. nicht weiß, wie man die einseitige Erledigungserklärung des Klägers im Gutachten aufbaut, wird sich schwertun, eine ordentliche Klausurlösung abzuliefern. Dabei ist lediglich die Kenntnis des Prüfungsschemas erforderlich, anhand dessen man die Probleme des Falls am richtigen Ort erörtern kann. Selbst wenn aber das Zivilprozessrecht nicht Gegenstand der ersten Staatsprüfung sein sollte, so muss man sich im Referendariat letztlich doch mit der Materie beschäftigen, sodass erste Kenntnisse vor Antritt dieser Ausbildungsphase sicher nicht schaden können.